Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Arbeitssicherheit Neubert, Inhaber Constantin Neubert, Agricolastraße 8, 38678 Clausthal-Zellerfeld. Stand: 8. August 2026. Diese Fassung ersetzt die Fassung vom Juni 2025.
Aufbau dieser AGB. Teil A gilt für alle Verträge. Ergänzend gelten Teil B für Schulungen und Seminare, Teil C für Onlineschulungen, Teil D für die Prüfung eingesandter Ausrüstung und Teil E für Verträge mit Verbrauchern im Fernabsatz. Teil F enthält die Schlussbestimmungen.
Teil A, Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Begriffe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Arbeitssicherheit Neubert, Inhaber Constantin Neubert (nachfolgend „Auftragnehmer“), und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit kein gesonderter schriftlicher Vertrag abgeschlossen wurde, der diesen AGB vorgeht.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(3) Teil A gilt für alle Verträge. Ergänzend gelten Teil B für Schulungen und Seminare, Teil C für Onlineschulungen, Teil D für die Prüfung eingesandter Ausrüstung und Teil E für Verträge mit Verbrauchern im Fernabsatz. Bei Widersprüchen gehen die besonderen Bestimmungen der Teile B bis E den Bestimmungen des Teils A vor.
(4) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
(5) Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich vorrangig an Unternehmer. Schließt ein Verbraucher einen Vertrag, gelten die zwingenden gesetzlichen Verbrauchervorschriften vorrangig vor abweichenden Regelungen dieser AGB.
(6) Der Textform im Sinne dieser AGB (§ 126b BGB) genügt insbesondere die Übermittlung per E-Mail.
§ 2 Vertragsschluss und Verbindlichkeit von Beauftragungen
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande durch:
- die Annahme eines Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber in Schrift- oder Textform,
- eine Auftragserteilung des Auftraggebers in Schrift- oder Textform, die der Auftragnehmer in Schrift- oder Textform bestätigt, oder
- die Aufnahme der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer nach Eingang einer Beauftragung.
(3) Für Schulungen und Seminare gilt ergänzend § 12, für Onlineschulungen gilt abweichend § 16.
(4) Mit Zugang der Auftragsbestätigung oder Aufnahme der Leistung durch den Auftragnehmer ist die Beauftragung für den Auftraggeber verbindlich. Eine Stornierung oder Änderung des Auftrags bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers in Textform. Dem Auftragnehmer steht in diesem Fall ein angemessenes Stornoentgelt zu, dessen Höhe sich nach den bis zur Stornierung entstandenen Aufwendungen und Vorleistungen richtet, mindestens jedoch 30 Prozent des vereinbarten Nettohonorars. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Für Schulungen gilt vorrangig § 13, für Verbraucher bleibt das Widerrufsrecht nach Teil E unberührt.
§ 3 Leistungserbringung
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen auf Grundlage der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, der anerkannten Regeln der Technik sowie des vereinbarten Leistungsumfangs.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen an qualifizierte Dritte (Subunternehmer) zu vergeben, sofern der Auftraggeber dem nicht aus wichtigem Grund widerspricht. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung bleibt beim Auftragnehmer.
(3) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer in Textform als verbindlich bestätigt wurden. Terminverzögerungen infolge von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, berechtigen den Auftraggeber nicht zum Rücktritt oder zur Schadensersatzforderung. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bei Verzug des Auftragnehmers bleiben unberührt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(2) Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf unterlassener oder unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen zu dessen Lasten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dadurch entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen.
§ 5 Honorar und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Nettohonorare zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der Umsatzsteuer angegeben.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht in Textform etwas anderes vereinbart wurde. Für Onlineschulungen gilt vorrangig § 17.
(3) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen, gegenüber Verbrauchern in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind. Das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis bleibt unberührt.
§ 6 Mahnwesen
(1) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Ablauf der Zahlungsfrist eine erste Zahlungserinnerung zu versenden. Diese ist kostenfrei.
(2) Bei weiterem Verzug werden ab der zweiten Mahnung Mahnkosten von pauschal 5,00 EUR je Mahnschreiben erhoben. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Darüber hinaus werden die tatsächlich entstandenen und erforderlichen Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht.
(3) Bei anhaltendem Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, laufende Leistungen bis zur vollständigen Begleichung ausstehender Forderungen einzustellen, sofern die Zurückbehaltung nicht unverhältnismäßig ist und der Auftragnehmer dies zuvor angekündigt hat.
(4) Der Auftragnehmer behält sich vor, offene Forderungen nach fruchtlosem Mahnverfahren an ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt zur weiteren Verfolgung zu übergeben. Die hierdurch entstehenden erforderlichen Kosten trägt der Auftraggeber.
§ 7 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen und Unterlagen
(1) Alle vom Auftragnehmer erstellten oder zugearbeiteten Unterlagen, Konzepte, Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungsunterlagen, Betriebsanweisungen, Berichte, Prüfprotokolle, Schulungsinhalte, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse (nachfolgend „Arbeitsergebnisse“) sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers und, soweit sie die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen, urheberrechtlich geschützt.
(2) Mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den eigenen innerbetrieblichen Gebrauch ein. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere
- die Weitergabe an unbeteiligte Dritte,
- die gewerbliche Verwertung oder Weiterlizenzierung,
- die Verwendung durch verbundene Unternehmen ohne gesonderte Vereinbarung,
ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers in Textform untersagt.
(3) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Arbeitsergebnisse zu verändern, zu bearbeiten oder unter eigenem Namen zu veröffentlichen, ohne vorherige Genehmigung des Auftragnehmers in Textform. Die Verwendung von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Unterweisungsunterlagen im eigenen Betrieb einschließlich der Weitergabe an die eigenen Beschäftigten und an zuständige Behörden, Unfallversicherungsträger und den Betriebsarzt ist von Absatz 2 ausdrücklich gedeckt.
(4) Bei Verstößen gegen diese Nutzungsregelungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Schadensersatz in Höhe der üblichen Lizenzvergütung für die unberechtigte Nutzung zu fordern.
§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt über das Ende der Geschäftsbeziehung hinaus fort.
(2) Angebote des Auftragnehmers sind vertraulich und ausschließlich für den adressierten Auftraggeber bestimmt. Sie dürfen insbesondere nicht
- an Mitbewerber des Auftragnehmers weitergegeben werden,
- an andere potenzielle Kunden oder Dienstleister zum Zweck des Preisvergleichs oder der Nachbildung übermittelt werden,
- ohne Zustimmung des Auftragnehmers veröffentlicht oder verbreitet werden.
(3) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Beschäftigten ausschließlich zur Durchführung des Vertrages sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, insbesondere im Bereich Arbeitsschutz, Brandschutz und Umweltschutz, auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO.
(4) Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Änderungen personenbezogener Daten unverzüglich mitzuteilen, soweit diese für die Vertragsabwicklung relevant sind.
§ 9 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens auf das Dreifache des für den jeweiligen Auftrag in Rechnung gestellten Nettohonorars.
(3) Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
(4) Der Auftragnehmer erbringt Beratungs- und Schulungsleistungen auf Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen. Eine Haftung für Schäden, die auf unvollständigen, unrichtigen oder verspätet bereitgestellten Informationen des Auftraggebers beruhen, ist ausgeschlossen, soweit den Auftragnehmer insoweit kein eigenes Verschulden trifft.
(5) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung dafür, dass erarbeitete Unterlagen und Empfehlungen den betriebsspezifischen Anforderungen des Auftraggebers in jeder Hinsicht entsprechen, sofern der Auftraggeber nicht alle relevanten betrieblichen Besonderheiten vollständig mitgeteilt hat.
(6) Die gesetzlichen Pflichten des Arbeitgebers nach dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung, der Gefahrstoffverordnung, den Vorschriften der Unfallversicherungsträger und den sonstigen einschlägigen Vorschriften bleiben unberührt. Der Auftragnehmer wird beratend und unterstützend tätig; die Verantwortung für die Umsetzung im Betrieb, für die Durchführung von Unterweisungen und für die Aufsicht über die Einhaltung der Schutzmaßnahmen verbleibt beim Auftraggeber.
(7) Gegenüber Unternehmern verjähren Schadensersatzansprüche in einem Jahr ab dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber von dem Schaden und den schadensbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Dies gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(8) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos.
(9) Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Mängelrechte und Reklamationen
(1) Gegenüber Unternehmern gilt: Mängel an den erbrachten Leistungen hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis des Mangels, in Textform anzuzeigen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelrechte ohne Rügefrist.
(2) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neuerbringung der Leistung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Auftraggeber zur Minderung oder zum Rücktritt berechtigt. Die gesetzlichen Voraussetzungen bleiben unberührt.
(3) Offensichtliche Schreib- oder Rechenfehler in Angeboten oder Rechnungen begründen keinen Vertragsanspruch und können vom Auftragnehmer berichtigt werden.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
(1) Für Einzelaufträge gilt der Vertrag mit vollständiger Leistungserbringung und Zahlung als beendet.
(2) Laufende Betreuungsverhältnisse, etwa die regelmäßige sicherheitstechnische Betreuung als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, können beiderseits mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres in Textform gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB oder bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung.
(4) Im Falle der Kündigung sind alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Teilleistungen zu vergüten.
Teil B, Schulungen und Seminare
Teil B gilt für Schulungen, Seminare und Unterweisungen, die als Präsenzveranstaltung oder als Livetermin online durchgeführt werden, gleich ob als offenes Seminar oder als Inhouse-Schulung. Für Onlineschulungen zum Selbstlernen gilt Teil C.
§ 12 Anmeldung, Vertragsschluss, Teilnehmerplätze
(1) Die Anmeldung zu einem Seminar erfolgt in Textform. Sie ist ein verbindliches Angebot des Auftraggebers. Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung des Auftragnehmers in Textform zustande.
(2) Die Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben. Ist ein Termin ausgebucht, weist der Auftragnehmer auf Ersatztermine hin.
(3) Der Auftraggeber benennt die Teilnehmenden mit Vor- und Nachnamen. Er stellt sicher, dass die Teilnehmenden die für die Schulung erforderlichen persönlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen und über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, um den Inhalten folgen zu können. Bei Schulungen mit praktischen Übungen benennt der Auftraggeber besondere Einschränkungen der Teilnehmenden rechtzeitig vor dem Termin.
(4) Der Auftraggeber kann jederzeit und kostenfrei einen Ersatzteilnehmer benennen.
§ 13 Preise, Zahlung, Rücktritt und Umbuchung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Seminarpreise. Sie verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, je Teilnehmer zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und schließen die Seminarunterlagen sowie die Teilnahmebescheinigung ein. Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten der Teilnehmenden trägt der Auftraggeber.
(2) Die Rechnung ist ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum fällig, spätestens jedoch vor Beginn der Veranstaltung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Ein Rücktritt des Auftraggebers ist in Textform möglich. Maßgeblich ist der Zugang beim Auftragnehmer. Es gelten folgende Stornoentgelte, sofern kein Ersatzteilnehmer benannt wird:
- bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei,
- ab 13 bis 3 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 Prozent des Teilnahmeentgelts,
- ab 2 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichterscheinen: 100 Prozent des Teilnahmeentgelts.
(4) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Eine einmalige Umbuchung auf einen anderen Termin derselben Schulung ist bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich, soweit freie Plätze verfügbar sind.
(5) Für Inhouse-Schulungen, die als Gesamtveranstaltung beauftragt werden, gelten die Stornoentgelte nach Absatz 3 bezogen auf das vereinbarte Gesamthonorar. Bereits angefallene Reise- und Vorbereitungskosten sind zusätzlich zu erstatten.
(6) Für Verbraucher bleibt das Widerrufsrecht nach Teil E unberührt. Die Stornoentgelte nach Absatz 3 greifen erst nach Ablauf oder Erlöschen der Widerrufsfrist.
§ 14 Durchführung, Mindestteilnehmerzahl, Absage und Verlegung
(1) Der Auftragnehmer behält sich vor, eine Veranstaltung bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl bis 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Ausschreibung genannt.
(2) Muss eine Veranstaltung aus Gründen abgesagt oder verlegt werden, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, etwa Erkrankung des Referenten, behördliche Anordnungen oder höhere Gewalt, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. Der Auftragnehmer bietet vorrangig einen Ersatztermin an. Nimmt der Auftraggeber den Ersatztermin nicht an, werden bereits gezahlte Teilnahmeentgelte vollständig erstattet.
(3) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder Arbeitsausfallkosten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Absage vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. § 9 Absatz 1 bleibt unberührt.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den vorgesehenen Referenten durch eine gleich qualifizierte Person zu ersetzen sowie den Veranstaltungsort innerhalb desselben Ortes zu ändern, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
(5) Bei Schulungen mit praktischen Übungen, etwa Feuerlöschübungen oder Übungen mit persönlicher Schutzausrüstung, folgen die Teilnehmenden den Sicherheitsanweisungen des Referenten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilnehmende von praktischen Übungen auszuschließen, wenn sie den Sicherheitsanweisungen nicht folgen oder erkennbar nicht in der Lage sind, die Übung sicher durchzuführen. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmeentgelts besteht in diesem Fall nicht.
(6) Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen der Veranstaltung durch Teilnehmende sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
§ 15 Teilnahmebescheinigung, Reichweite der Schulung, Verantwortung des Arbeitgebers
(1) Die Teilnehmenden erhalten nach vollständiger Teilnahme und, soweit vorgesehen, nach bestandener Lernerfolgskontrolle eine Teilnahmebescheinigung. Die Bescheinigung dokumentiert die Teilnahme und die vermittelten Inhalte. Sie ist keine staatliche Prüfung und keine behördliche Erlaubnis.
(2) Eine Bescheinigung wird nicht ausgestellt, wenn die Teilnahme unvollständig war oder eine vorgesehene Lernerfolgskontrolle nicht bestanden wurde. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmeentgelts besteht in diesem Fall nicht.
(3) Schulungen des Auftragnehmers vermitteln die allgemeinen fachlichen Inhalte des jeweiligen Themas. Betriebsspezifische Festlegungen, insbesondere die betriebseigene Gefährdungsbeurteilung, das betriebseigene HACCP-Konzept, Reinigungs- und Desinfektionspläne, Alarm- und Fluchtpläne sowie die Regelungen am konkreten Arbeitsplatz, sind ergänzend durch den Auftraggeber zu vermitteln.
(4) Die Pflicht zur Unterweisung der Beschäftigten nach § 12 Arbeitsschutzgesetz und den einschlägigen Vorschriften verbleibt beim Auftraggeber als Arbeitgeber. Der Auftragnehmer unterstützt ihn bei der Erfüllung dieser Pflicht. Der Auftraggeber beziehungsweise die weisungsbefugte Führungskraft veranlasst die Schulung, bewahrt den Nachweis auf und überwacht die Einhaltung der Vorgaben im Arbeitsalltag.
(5) Soweit für eine Tätigkeit eine Belehrung, Untersuchung oder Erlaubnis durch eine Behörde oder einen Arzt gesetzlich vorgeschrieben ist, wird diese durch eine Schulung des Auftragnehmers nicht ersetzt. Das gilt insbesondere für die Erstbelehrung nach § 43 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz.
Teil C, Onlineschulungen
Teil C gilt für Onlineschulungen zum Selbstlernen, die über die Lernplattform des Auftragnehmers auf arbeitssicherheit-neubert.de bereitgestellt und im Onlineshop gebucht werden. § 15 gilt für Onlineschulungen entsprechend.
§ 16 Gegenstand, Bestellvorgang und Vertragsschluss im Onlineshop
(1) Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Bereitstellung des Zugangs zu einer Onlineschulung einschließlich der zugehörigen Lerninhalte, Lernerfolgskontrollen und der Teilnahmebescheinigung.
(2) Die Darstellung der Onlineschulungen im Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Bestellung. Der Auftraggeber gibt durch Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot ab. Vor Absenden der Bestellung kann er seine Eingaben auf der Bestellübersicht prüfen und mit den üblichen Funktionen von Tastatur und Maus berichtigen.
(3) Der Auftragnehmer bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftragnehmer die Bestellung in Textform annimmt oder den Zugang zur Onlineschulung freischaltet.
(4) Der Vertragstext wird vom Auftragnehmer gespeichert und dem Auftraggeber zusammen mit diesen AGB in Textform übersandt. Vertragssprache ist Deutsch.
(5) Für die Buchung ist ein Kundenkonto erforderlich. Der Auftraggeber hat die Zugangsdaten geheim zu halten und den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung bestehen.
§ 17 Preise, Zahlung, Freischaltung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Shop angegebenen Preise. Die Preise sind Gesamtpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Versandkosten fallen nicht an, da die Leistung ausschließlich elektronisch erbracht wird.
(2) Die Zahlung erfolgt per Vorkasse durch Überweisung auf das in der Bestellbestätigung genannte Konto unter Angabe der Bestellnummer, soweit im Bestellvorgang keine weitere Zahlungsart angeboten wird.
(3) Der Zugang zur Onlineschulung wird nach Eingang der vollständigen Zahlung freigeschaltet, in der Regel innerhalb eines Werktages. Der Auftraggeber wird über die Freischaltung per E-Mail informiert.
(4) Der Auftraggeber erhält eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer in Textform. Bei mehreren Plätzen ist eine Sammelrechnung möglich.
(5) Gutscheine und Rabattcodes sind nur innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer und nur für die jeweils angegebenen Leistungen einlösbar. Eine Barauszahlung, nachträgliche Verrechnung oder Übertragung auf Dritte ist ausgeschlossen.
§ 18 Nutzungsrecht, Zugang, Laufzeit
(1) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die gebuchte Onlineschulung für die Dauer der vereinbarten Zugangszeit zu nutzen. Ein gebuchter Platz berechtigt genau eine namentlich benannte Person zur Teilnahme.
(2) Die Zugangszeit beträgt zwölf Monate ab Freischaltung, soweit im Shop nichts anderes angegeben ist. Nach Ablauf endet der Zugriff auf die Lerninhalte. Bereits ausgestellte Teilnahmebescheinigungen bleiben davon unberührt; der Auftraggeber wird gebeten, sie rechtzeitig herunterzuladen und zu speichern.
(3) Untersagt sind insbesondere die Weitergabe von Zugangsdaten, die gemeinsame Nutzung eines Zugangs durch mehrere Personen, das Herunterladen, Vervielfältigen, Aufzeichnen oder öffentliche Zugänglichmachen der Lerninhalte sowie jede Bearbeitung der Inhalte, soweit nicht ausdrücklich gestattet.
(4) Bei einem schwerwiegenden oder wiederholten Verstoß gegen Absatz 3 ist der Auftragnehmer nach vorheriger Abmahnung berechtigt, den betroffenen Zugang zu sperren und den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Der Anspruch auf das Entgelt bleibt in diesem Fall bestehen; weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers bleiben vorbehalten.
(5) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Lernerfolgskontrolle von der benannten Person selbst bearbeitet wird. Eine Bearbeitung durch Dritte führt zur Unwirksamkeit der Bescheinigung.
§ 19 Technische Voraussetzungen, Verfügbarkeit, Änderungen der Inhalte
(1) Für die Nutzung sind ein internetfähiges Endgerät, ein aktueller Webbrowser mit aktiviertem JavaScript und eine stabile Internetverbindung erforderlich. Der Auftraggeber trägt die Kosten der Internetverbindung und ist für seine eigene Hard- und Software verantwortlich.
(2) Der Auftragnehmer bemüht sich um eine möglichst durchgehende Verfügbarkeit der Lernplattform, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Zeiten planmäßiger Wartung sowie Ausfälle, die auf Störungen im Verantwortungsbereich Dritter oder auf höhere Gewalt zurückgehen, gelten nicht als Verfügbarkeitsmangel. Führt eine vom Auftragnehmer zu vertretende Störung dazu, dass die Schulung über einen erheblichen Zeitraum nicht genutzt werden kann, verlängert sich die Zugangszeit entsprechend.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt und im Rahmen der Aktualisierungspflicht bei digitalen Produkten verpflichtet, die Lerninhalte an geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen anzupassen. Anpassungen, die dem Zweck der Schulung dienen und den Auftraggeber nicht wesentlich benachteiligen, gelten als vereinbart.
(4) Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die Lernplattform auf der Infrastruktur eines Dienstleisters betrieben wird. Angaben zur Datenverarbeitung enthält die Datenschutzerklärung.
§ 20 Firmenlizenzen, Gruppenzugänge, Auswertungen
(1) Firmenlizenzen umfassen eine im Angebot festgelegte Anzahl von Plätzen. Jeder Platz berechtigt genau eine namentlich benannte Person zur Teilnahme. Ein Platz kann auf eine andere Person übertragen werden, solange die Schulung von der ursprünglich benannten Person noch nicht begonnen wurde.
(2) Auf Wunsch erhält der Auftraggeber eine Übersicht über den Bearbeitungsstand und die Abschlüsse der von ihm benannten Personen. Der Auftraggeber ist für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verarbeitung dieser Daten in seinem Betrieb verantwortlich, insbesondere für die Information der Beschäftigten und, soweit vorhanden, die Beteiligung des Betriebsrats.
(3) Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten der Teilnehmenden zur Durchführung der Schulung, zur Ausstellung der Bescheinigung und zur Erfüllung der Nachweispflichten. Soweit eine Auftragsverarbeitung erforderlich ist, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag nach Art. 28 DSGVO.
Teil D, Prüfung eingesandter oder übergebener Ausrüstung
Teil D gilt für die wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung, die dem Auftragnehmer zugesandt oder übergeben wird, insbesondere persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA), Leitern, Tritte, Anschlagmittel und vergleichbare Ausrüstung.
§ 21 Gegenstand und Umfang der Prüfung
(1) Der Auftragnehmer führt die Prüfung als befähigte beziehungsweise sachkundige Person nach den einschlägigen Vorschriften, den Regeln der Unfallversicherungsträger, den zutreffenden Normen und den Vorgaben des Herstellers durch. Grundlage sind die vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen, insbesondere Herstellerangaben, Gebrauchsanleitungen und die bisherigen Prüfnachweise.
(2) Die Prüfung ist eine Sicht- und Funktionsprüfung im Umfang der jeweils einschlägigen Vorgaben. Sie umfasst keine zerstörende Prüfung, keine Materialanalyse und keine Instandsetzung, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
(3) Das Prüfergebnis bezieht sich auf den Zustand der Ausrüstung zum Zeitpunkt der Prüfung. Es ist keine Zusicherung und keine Garantie für die künftige Gebrauchstauglichkeit oder für eine bestimmte Restlebensdauer. Die Pflicht des Auftraggebers zur Sichtkontrolle vor jeder Benutzung und zur Herausnahme beschädigter Ausrüstung bleibt unberührt.
(4) Der Auftraggeber bleibt verantwortlich für die Einhaltung der Prüffristen, für die Bereitstellung geeigneter Ausrüstung und für die ordnungsgemäße Lagerung und Verwendung im Betrieb.
§ 22 Versand, Verpackung, Gefahrübergang
(1) Der Auftraggeber sendet die zu prüfende Ausrüstung auf eigene Kosten und, soweit er Unternehmer ist, auf eigene Gefahr an die vom Auftragnehmer genannte Anschrift. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gefahrübergang.
(2) Die Ausrüstung ist transportsicher und sauber zu verpacken. Der Sendung ist eine Liste der enthaltenen Gegenstände mit Bezeichnung, Hersteller, Seriennummer und Herstellungsjahr beizufügen. Fehlen diese Angaben, kann sich die Bearbeitung verzögern; ein dadurch entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.
(3) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, den Versand ausreichend zu versichern. Der Auftragnehmer empfiehlt einen versicherten Versand mit Sendungsverfolgung.
(4) Stark verschmutzte, kontaminierte oder mit Gefahrstoffen behaftete Ausrüstung wird nicht angenommen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, solche Sendungen auf Kosten des Auftraggebers zurückzusenden.
§ 23 Mitwirkung und Angaben des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer unaufgefordert alle Umstände mit, die für die Beurteilung erheblich sind, insbesondere eine Beanspruchung durch einen Sturz oder Absturz, den Kontakt mit Chemikalien oder Hitze, erkennbare Beschädigungen sowie das Datum der ersten Ingebrauchnahme.
(2) Unterbleiben diese Angaben oder sind sie unrichtig, haftet der Auftragnehmer nicht für ein hierauf beruhendes unzutreffendes Prüfergebnis. § 9 Absatz 1 und Absatz 8 bleiben unberührt.
§ 24 Prüfergebnis, Kennzeichnung, Aussonderung
(1) Der Auftraggeber erhält ein Prüfprotokoll je Ausrüstungsgegenstand. Geprüfte und für weiter verwendbar befundene Ausrüstung wird mit einer Prüfplakette oder einer gleichwertigen Kennzeichnung versehen.
(2) Ausrüstung, die die Prüfung nicht besteht, wird als nicht verwendungsfähig gekennzeichnet und getrennt verpackt. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber auf das Ergebnis hin.
(3) Eine Zerstörung, ein Unbrauchbarmachen oder eine Entsorgung nicht verwendungsfähiger Ausrüstung erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in Textform. Erteilt der Auftraggeber diese Zustimmung nicht, wird die Ausrüstung gekennzeichnet zurückgesandt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, nicht verwendungsfähige Ausrüstung der weiteren Benutzung sicher zu entziehen.
(4) Wird bei der Prüfung ein Mangel festgestellt, der eine unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit begründet, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich.
(5) Die Vergütung für die Prüfung entsteht auch dann, wenn die Ausrüstung die Prüfung nicht besteht.
§ 25 Rücksendung, Aufbewahrung, Verwertung, Haftung für die Ausrüstung
(1) Die Rücksendung erfolgt nach Abschluss der Prüfung und, bei Vereinbarung von Vorkasse, nach Zahlungseingang. Die Kosten der Rücksendung trägt der Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(2) Holt der Auftraggeber vereinbarungsgemäß selbst ab, hat er dies innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung der Abholbereitschaft zu tun. Danach ist der Auftragnehmer berechtigt, ein angemessenes Lagerentgelt von 2,00 EUR je Gegenstand und angefangener Woche zu berechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten.
(3) Wird die Ausrüstung trotz zweimaliger Aufforderung in Textform mit angemessener Fristsetzung nicht abgeholt und ist eine Rücksendung nicht möglich, ist der Auftragnehmer nach Ablauf von sechs Monaten nach Mitteilung der Abholbereitschaft und nach vorheriger Androhung berechtigt, die Ausrüstung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verwerten oder zu entsorgen. Ein Verwertungserlös wird dem Auftraggeber abzüglich der entstandenen Kosten gutgeschrieben.
(4) Für Verlust oder Beschädigung der ihm überlassenen Ausrüstung haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den Zeitwert der betroffenen Ausrüstung begrenzt. § 9 Absatz 1 und Absatz 8 bleiben unberührt.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht an der Ausrüstung wegen fälliger Forderungen aus dem jeweiligen Prüfauftrag geltend zu machen.
Teil E, Verbraucher und Fernabsatzverträge
§ 26 Anwendungsbereich
(1) Teil E gilt ausschließlich für Verträge, die ein Verbraucher (§ 13 BGB) mit dem Auftragnehmer unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln schließt, insbesondere über den Onlineshop, per E-Mail oder telefonisch.
(2) Unternehmern steht ein Widerrufsrecht nicht zu.
§ 27 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Arbeitssicherheit Neubert, Inhaber Constantin Neubert
Agricolastraße 8, 38678 Clausthal-Zellerfeld
Telefon: +49 176 24224048
E-Mail: kontakt@arbeitssicherheit-neubert.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Bei einem Vertrag über die Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, insbesondere über den Zugang zu einer Onlineschulung, erlischt Ihr Widerrufsrecht, wenn wir mit der Vertragserfüllung begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren, und wir Ihnen eine Bestätigung des Vertrages in Textform zur Verfügung gestellt haben (§ 356 Absatz 5 BGB).
Bei einem Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung, insbesondere über die Teilnahme an einem Seminar, erlischt Ihr Widerrufsrecht, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung erteilt und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren (§ 356 Absatz 4 BGB).
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Arbeitssicherheit Neubert, Inhaber Constantin Neubert, Agricolastraße 8, 38678 Clausthal-Zellerfeld, E-Mail: kontakt@arbeitssicherheit-neubert.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) / erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 28 Ergänzende Hinweise für Verbraucher
(1) Die wesentlichen Merkmale der Leistung, der Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer, die Zahlungsbedingungen und die Zugangsdauer ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Shop und aus der Bestellübersicht vor Absenden der Bestellung.
(2) Der Auftragnehmer erhebt für die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln keine über die Grundtarife hinausgehenden Kosten.
(3) Für digitale Produkte gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff. BGB, insbesondere zur Aktualisierungspflicht und zu den Rechten bei Produktmängeln. Die Haftungsbeschränkungen dieser AGB gelten insoweit nur, soweit sie gesetzlich zulässig sind.
(4) Regelungen dieser AGB, die den Verbraucher gegenüber der gesetzlichen Rechtslage benachteiligen würden, finden im Verhältnis zu Verbrauchern keine Anwendung. Das betrifft insbesondere § 2 Absatz 4, § 9 Absatz 7 und § 10 Absatz 1.
Teil F, Schlussbestimmungen
§ 29 Streitbeilegung
Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
§ 30 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie aller auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB für künftige Verträge zu ändern. Auf laufende Vertragsverhältnisse wirken Änderungen nur, wenn der Auftraggeber ihnen zustimmt. Der Auftragnehmer kündigt Änderungen mit einer Frist von vier Wochen in Textform an und weist auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens hin. Widerspricht der Auftraggeber, gilt die bisherige Fassung für laufende Vertragsverhältnisse fort.

