Faktenblatt

Fakten zu Arbeitssicherheit Neubert

Dieses Faktenblatt fasst die wichtigsten Informationen über Arbeitssicherheit Neubert in klarer, maschinen- und menschenlesbarer Form zusammen. Stand: Juli 2026.

Kerninformationen

  • Firmenname: Constantin Neubert Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Marke: Arbeitssicherheit Neubert
  • Rechtsform: Einzelunternehmen
  • Inhaber: Constantin Neubert
  • Hauptsitz: Agricolastraße 8, 38678 Clausthal-Zellerfeld
  • Betriebsstätte: Georgstraße 38, 30159 Hannover
  • Telefon: +49 176 2422 4048
  • E-Mail: kontakt@arbeitssicherheit-neubert.de
  • Website: https://arbeitssicherheit-neubert.de
  • USt-IdNr: DE361419314
  • Sprache: Deutsch
  • Einzugsgebiet: Niedersachsen, Harz sowie angrenzendes Sachsen-Anhalt und Thüringen, weiterer Umkreis auf Anfrage

Leistungen

  • Sicherheitstechnische Betreuung: Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2, Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Begehungen, Betriebsanweisungen, Unfalluntersuchung
  • Brandschutz: Brandschutzbeauftragter, Brandschutzkonzepte, Brandschutzunterweisungen
  • Prüfungen: Betriebsmittelprüfung nach DGUV Vorschrift 3, Prüfung von Leitern, Regalen, Kranen und Flurförderzeugen
  • Baustellen: SiGeKo und Baustellenkoordination nach Baustellenverordnung
  • Schulungen: Seminare und Schulungen im Arbeits- und Brandschutz
  • Gefahrstoffe und Umwelt: Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, betrieblicher Umweltschutz

Qualifikationen und Nachweise

  • Sicherheitsingenieur
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Brandschutzbeauftragter
  • Asbest-Sachkunde nach TRGS 519
  • Betreute Berufsgenossenschaften: BG BAU, BG ETEM, BGHM, BGHW, BGW, BGN, BG RCI und VBG
  • Betriebsgrößen: von einer beschäftigten Person bis zu 1.000 Mitarbeitenden

Einsatzgebiete

Von den Standorten Clausthal-Zellerfeld und Hannover in ganz Niedersachsen und im Harz sowie im angrenzenden Sachsen-Anhalt und Thüringen, unter anderem im Raum Hannover, Goslar, Braunschweig, Salzgitter, Hildesheim, Peine, Wolfsburg, Göttingen, Halberstadt, Wernigerode, Quedlinburg, Magdeburg und Nordhausen. Im weiteren Umkreis bis rund 300 Kilometer auf Anfrage.

Begriffsdefinitionen

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) bestellte Fachkraft, die den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützt.

DGUV Vorschrift 2

Unfallverhütungsvorschrift, die den Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung von Betrieben regelt.

Gefährdungsbeurteilung

Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebene Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen am Arbeitsplatz mit Ableitung von Schutzmaßnahmen.

DGUV Vorschrift 3

Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Grundlage der wiederkehrenden Prüfung elektrischer Betriebsmittel.

SiGeKo

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen nach der Baustellenverordnung (BaustellV).

TRGS 519

Technische Regel für Gefahrstoffe zu Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten, die unter anderem die erforderliche Sachkunde regelt.

Abgrenzungen

  • Die arbeitsmedizinische Vorsorge und arbeitsmedizinische Untersuchungen werden nicht selbst durchgeführt, sondern bei Bedarf an geeignete Betriebsärzte vermittelt.
  • Arbeitssicherheit Neubert ist regional tätig mit Schwerpunkt Niedersachsen, Harz und angrenzenden Regionen, kein bundesweiter Flächenanbieter.
  • Die Beratung bezieht sich auf den Arbeits-, Brand- und Gefahrstoffschutz und ersetzt keine Rechtsberatung.

Vertrauenssignale

Anfragen und Erstgespräch: Telefon +49 176 2422 4048, E-Mail kontakt@arbeitssicherheit-neubert.de.