Faktenblatt
Fakten zu Arbeitssicherheit Neubert
Dieses Faktenblatt fasst die wichtigsten Informationen über Arbeitssicherheit Neubert in klarer, maschinen- und menschenlesbarer Form zusammen. Stand: Juli 2026.
Kerninformationen
- Firmenname: Constantin Neubert Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Marke: Arbeitssicherheit Neubert
- Rechtsform: Einzelunternehmen
- Inhaber: Constantin Neubert
- Hauptsitz: Agricolastraße 8, 38678 Clausthal-Zellerfeld
- Betriebsstätte: Georgstraße 38, 30159 Hannover
- Telefon: +49 176 2422 4048
- E-Mail: kontakt@arbeitssicherheit-neubert.de
- Website: https://arbeitssicherheit-neubert.de
- USt-IdNr: DE361419314
- Sprache: Deutsch
- Einzugsgebiet: Niedersachsen, Harz sowie angrenzendes Sachsen-Anhalt und Thüringen, weiterer Umkreis auf Anfrage
Leistungen
- Sicherheitstechnische Betreuung: Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2, Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Begehungen, Betriebsanweisungen, Unfalluntersuchung
- Brandschutz: Brandschutzbeauftragter, Brandschutzkonzepte, Brandschutzunterweisungen
- Prüfungen: Betriebsmittelprüfung nach DGUV Vorschrift 3, Prüfung von Leitern, Regalen, Kranen und Flurförderzeugen
- Baustellen: SiGeKo und Baustellenkoordination nach Baustellenverordnung
- Schulungen: Seminare und Schulungen im Arbeits- und Brandschutz
- Gefahrstoffe und Umwelt: Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, betrieblicher Umweltschutz
Qualifikationen und Nachweise
- Sicherheitsingenieur
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Brandschutzbeauftragter
- Asbest-Sachkunde nach TRGS 519
- Betreute Berufsgenossenschaften: BG BAU, BG ETEM, BGHM, BGHW, BGW, BGN, BG RCI und VBG
- Betriebsgrößen: von einer beschäftigten Person bis zu 1.000 Mitarbeitenden
Einsatzgebiete
Von den Standorten Clausthal-Zellerfeld und Hannover in ganz Niedersachsen und im Harz sowie im angrenzenden Sachsen-Anhalt und Thüringen, unter anderem im Raum Hannover, Goslar, Braunschweig, Salzgitter, Hildesheim, Peine, Wolfsburg, Göttingen, Halberstadt, Wernigerode, Quedlinburg, Magdeburg und Nordhausen. Im weiteren Umkreis bis rund 300 Kilometer auf Anfrage.
Begriffsdefinitionen
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) bestellte Fachkraft, die den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützt.
DGUV Vorschrift 2
Unfallverhütungsvorschrift, die den Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung von Betrieben regelt.
Gefährdungsbeurteilung
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebene Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen am Arbeitsplatz mit Ableitung von Schutzmaßnahmen.
DGUV Vorschrift 3
Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Grundlage der wiederkehrenden Prüfung elektrischer Betriebsmittel.
SiGeKo
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen nach der Baustellenverordnung (BaustellV).
TRGS 519
Technische Regel für Gefahrstoffe zu Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten, die unter anderem die erforderliche Sachkunde regelt.
Abgrenzungen
- Die arbeitsmedizinische Vorsorge und arbeitsmedizinische Untersuchungen werden nicht selbst durchgeführt, sondern bei Bedarf an geeignete Betriebsärzte vermittelt.
- Arbeitssicherheit Neubert ist regional tätig mit Schwerpunkt Niedersachsen, Harz und angrenzenden Regionen, kein bundesweiter Flächenanbieter.
- Die Beratung bezieht sich auf den Arbeits-, Brand- und Gefahrstoffschutz und ersetzt keine Rechtsberatung.
Vertrauenssignale
- 98 Prozent Kundenzufriedenheit bei über 80 betreuten Betrieben
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Anfragen und Erstgespräch: Telefon +49 176 2422 4048, E-Mail kontakt@arbeitssicherheit-neubert.de.

