Externer Brandschutzbeauftragter
Brandschutz
Im Brandfall zählt jede Sekunde, und hinterher zählt jeder Nachweis. Als externe Brandschutzbeauftragte sorgen wir dafür, dass Ihr Brandschutz im Alltag gelebt wird, im Ernstfall trägt und jeder Prüfung standhält.

Was wir übernehmen
Brandschutz, der im Alltag und bei der Prüfung trägt
Von der Brandschutzordnung bis zur praktischen Löschübung, alles aus einer Hand und aus einem Guss.
- Übernahme der Aufgaben als externer Brandschutzbeauftragter
- Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzordnung, Teile A, B und C
- Ausbildung von Brandschutzhelfern, inklusive praktischer Löschübung
- Brandschutzbegehungen und Unterweisungen
- Beratung zu baulichem, technischem und organisatorischem Brandschutz
- Unterstützung bei Räumungs- und Evakuierungskonzepten
Rechtssicher nach Vorschrift
Auf gesicherter Grundlage
Die Pflicht zu Maßnahmen gegen Brände ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz und der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2. Danach ist in der Regel ein Anteil der Beschäftigten zu Brandschutzhelfern auszubilden. Die Ausbildung führen wir nach der DGUV Information 205-023 durch, die Brandschutzordnung erstellen wir nach DIN 14096. So sind Ihre Maßnahmen nachvollziehbar und prüffest dokumentiert.
So arbeiten wir
Persönlich und verlässlich
Brandschutz machen viele. Wir machen ihn persönlich und besonders gut. Als kleines, gut organisiertes Team mit kurzen Wegen sind wir schnell erreichbar, kein anonymer Großkonzern. Sie erhalten eine feste Ansprechperson, umsetzbare Lösungen und transparente Konditionen ohne versteckte Kosten.

