Betriebsmittelprüfung und DGUV V3 Prüfung

Betriebsmittelprüfung

Ein defektes Gerät, ein Unfall, und sofort steht die Frage im Raum: Wo ist der Prüfnachweis? Wir prüfen Ihre elektrischen Betriebsmittel, Maschinen, Leitern, Regale, Krane und Stapler termingerecht und lückenlos dokumentiert. Damit Sie im Ernstfall auf der sicheren Seite sind, gegenüber der Berufsgenossenschaft, der Versicherung und Ihren Mitarbeitenden.

Prüfung von Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 3

Alles aus einer Hand

Wir prüfen, was in Ihrem Betrieb zählt

Eine Ansprechperson für alle wiederkehrenden Prüfungen, statt fünf verschiedene Dienstleister zu koordinieren. Das spart Ihnen Zeit, Aufwand und Kosten.

  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (Geräteprüfung) nach DGUV Vorschrift 3, VDE 0701 und 0702
  • Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
  • Arbeitsmittel und Maschinen nach Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 1201
  • Krane und Hebezeuge, Kranprüfung nach DGUV Vorschrift 52
  • Flurförderzeuge und Gabelstapler, Staplerprüfung nach DGUV Vorschrift 68
  • Regale und Lagereinrichtungen, Regalprüfung nach DIN EN 15635
  • Leitern und Tritte nach Betriebssicherheitsverordnung
  • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA), Prüfung mindestens jährlich durch eine sachkundige Person
  • Anschlag- und Lastaufnahmemittel
  • Klare Prüfprotokolle, Prüfplaketten und Fristenmanagement

Rechtssicher nach Vorschrift

Nach anerkanntem Regelwerk

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel prüfen wir nach der DGUV Vorschrift 3 in Verbindung mit den Normen VDE 0701 und 0702. Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung und der TRBS 1201, Krane nach der DGUV Vorschrift 52, Flurförderzeuge nach der DGUV Vorschrift 68 und Regalanlagen nach der DIN EN 15635. Die konkreten Prüffristen ergeben sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung. So bleibt Ihr Betrieb nachweisbar sicher, und Sie haben bei jeder Kontrolle die Unterlagen parat.

Maik Kowalke, Betriebsmittelprüfer bei Arbeitssicherheit Neubert

Ihr Prüfer vor Ort

Maik Kowalke

Betriebsmittelprüfer und befähigte Person nach TRBS 1203

Bei uns prüft ein fester Prüfer und kein ständig wechselnder Dienstleister. Maik Kowalke kommt zu Ihnen in den Betrieb und prüft Ihre Betriebsmittel und Arbeitsmittel, von elektrischen Geräten über Leitern, Regale und Anschlagmittel bis zur PSA gegen Absturz. Sie erhalten nachvollziehbare Prüfprotokolle und wissen jederzeit, wann die nächste Prüfung fällig ist.

Häufige Fragen

Fragen zur DGUV V3 Prüfung und Betriebsmittelprüfung

Wie oft müssen ortsveränderliche elektrische Geräte geprüft werden?

Die Prüffristen legt der Arbeitgeber auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung fest (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Als Orientierung nennt die Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel einen Richtwert von 6 Monaten, auf Baustellen von 3 Monaten. Liegt die Fehlerquote unter 2 Prozent, kann die Frist verlängert werden, höchstens auf ein Jahr in Werkstätten, Fertigungsstätten und auf Baustellen und auf zwei Jahre in Büros.

Wer darf die Prüfung durchführen?

Prüfen darf eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne von § 2 Abs. 6 BetrSichV, deren Anforderungen die TRBS 1203 beschreibt. Für elektrische Prüfungen ist eine Elektrofachkraft erforderlich. Eine elektrotechnisch unterwiesene Person darf nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten prüfen.

Wie oft werden Regale, Gabelstapler und Krane geprüft?

Regalanlagen sind nach DIN EN 15635 in Abständen von höchstens 12 Monaten durch eine fachkundige Person zu inspizieren. Flurförderzeuge wie Gabelstapler (DGUV Vorschrift 68) und Krane (DGUV Vorschrift 52) sind mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen zu prüfen.

Welche Nachweise erhalte ich nach der Prüfung?

Sie erhalten nachvollziehbare Prüfprotokolle, Prüfplaketten mit dem nächsten Prüftermin und eine Übersicht Ihrer Fristen. Das Ergebnis der Prüfung ist nach § 14 Abs. 7 BetrSichV aufzuzeichnen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.

Stand der Angaben: September 2026.

So arbeiten wir

Wir denken an Ihre Fristen, damit Sie es nicht müssen

Sie müssen sich um keine Prüffrist mehr kümmern. Wir behalten den Überblick, melden uns rechtzeitig und prüfen im laufenden Betrieb, ohne Ihre Abläufe auszubremsen. Transparent abgerechnet, ohne versteckte Kosten.

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