Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Wir übernehmen diese Pflicht komplett für Sie, rechtssicher und praxisnah, ohne dass Sie selbst zur Fachperson werden müssen. Sie kümmern sich um Ihren Betrieb, wir um Ihre Sicherheit.

Was wir übernehmen
Ihre sicherheitstechnische Betreuung aus einer Hand
Eine feste Ansprechperson für alles, was der Arbeitsschutz verlangt. Kein Papierkram, der bei Ihnen liegen bleibt.
- Gefährdungsbeurteilungen erstellen und regelmäßig fortschreiben
- Betriebsanweisungen für Maschinen, Tätigkeiten und Gefahrstoffe
- Unterweisungen Ihrer Beschäftigten, inklusive Nachweis
- Sicherheitsbegehungen und Beratung Ihrer Führungskräfte
- Untersuchung von Arbeitsunfällen und Ableitung wirksamer Maßnahmen
- Begleitung des Arbeitsschutzausschusses und der Dokumentation
Rechtssicher nach Vorschrift
Ihre Pflichten, nachweisbar erfüllt
Die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt, der Umfang der Betreuung in der DGUV Vorschrift 2. Die Gefährdungsbeurteilung fordert § 5 Arbeitsschutzgesetz, die Unterweisung § 12 Arbeitsschutzgesetz. Wir sorgen dafür, dass Sie diese Pflichten sauber dokumentiert und prüffest erfüllen, und dass Sie im Ernstfall nicht in die persönliche Haftung geraten.
Wir betreuen Betriebe der Berufsgenossenschaften BG BAU, BG ETEM, BGHM, BGHW, BGW, BGN, BG RCI und VBG.
So arbeiten wir
Persönlich, praxisnah, ohne Papierberge
Arbeitsschutz machen viele. Wir machen ihn persönlich und besonders gut. Als kleines, gut organisiertes Team mit kurzen Wegen sind wir schnell erreichbar, kein anonymer Großkonzern. Sie erhalten eine feste Ansprechperson, umsetzbare Lösungen statt Papier-Arbeitsschutz und transparente Konditionen ohne versteckte Kosten.

