Externer Brandschutzbeauftragter
Externer Brandschutzbeauftragter für Ihren Betrieb
Ob Auflage aus der Baugenehmigung, Forderung des Versicherers oder eigener Anspruch: Wir übernehmen die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten für Sie. Sie erhalten eine feste Ansprechperson, regelmäßige Begehungen und eine Dokumentation, die bei Behörde, Feuerwehr und Versicherer überzeugt.
Über 90 betreute Betriebe · Standorte Hannover und Clausthal-Zellerfeld · Persönliche Antwort, meist noch am selben Werktag

Wann Sie einen Brandschutzbeauftragten brauchen
Gefordert oder dringend zu empfehlen
Eine allgemeine Pflicht für jeden Betrieb gibt es nicht. In vielen Fällen ist die Bestellung aber verbindlich gefordert oder sehr sinnvoll:
- Auflage in der Baugenehmigung oder im Brandschutzkonzept Ihres Gebäudes
- Sonderbauten, für die das Landesbaurecht einen Brandschutzbeauftragten verlangt
- Vorgaben Ihres Sach- oder Feuerversicherers
- Anordnung durch Bauaufsicht oder Brandschutzdienststelle
- Erhöhte Brandgefährdung, viele Personen oder mehrere Gebäude, bei denen Sie Ihre Pflichten zur Brandbekämpfung und Evakuierung sicher organisieren wollen
Sie sind unsicher? Ein Blick in Baugenehmigung, Brandschutzkonzept und Versicherungsvertrag schafft Klarheit. Das prüfen wir gern gemeinsam mit Ihnen.
Was wir übernehmen
Alle Aufgaben des Brandschutzbeauftragten aus einer Hand
- Bestellung als externer Brandschutzbeauftragter mit schriftlicher Aufgabenbeschreibung
- Regelmäßige Brandschutzbegehungen mit Mängelbericht, Verantwortlichen und Fristen
- Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzordnung nach DIN 14096, Teile A, B und C
- Prüfung von Flucht- und Rettungsplänen sowie der Ausstattung mit Feuerlöschern
- Erlaubnisscheinverfahren für feuergefährliche Arbeiten
- Ausbildung von Brandschutzhelfern und Unterweisung der Beschäftigten
- Planung, Begleitung und Auswertung von Räumungsübungen
- Ansprechpartner für Feuerwehr, Bauaufsicht und Versicherer
- Beratung bei Umbauten, Nutzungsänderungen und neuen Verfahren
Ablauf
In drei Schritten zum externen Brandschutzbeauftragten
- Anfrage und kurzes Gespräch: Wir klären Gebäude, Nutzung, Auflagen und vorhandene Unterlagen. Sie erhalten ein transparentes Angebot ohne versteckte Kosten.
- Erstbegehung und Bestandsaufnahme: Wir sichten Baugenehmigung, Brandschutzkonzept und Brandschutzordnung und begehen Ihre Gebäude.
- Bestellung und laufende Betreuung: Wir übernehmen die Aufgaben im vereinbarten Rhythmus und halten alles nachvollziehbar fest.
Rechtssicher nach Vorschrift
Auf gesicherter Grundlage
Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten beschreibt die DGUV Information 205-003, für versicherte Objekte ergänzend die Richtlinie VdS 3111. Die Pflichten des Arbeitgebers zur Brandbekämpfung und Evakuierung ergeben sich aus § 10 Arbeitsschutzgesetz sowie den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 und ASR A2.3. Die Brandschutzordnung erstellen wir nach DIN 14096.
Vertrauen
Über 90 Betriebe vertrauen auf unsere Betreuung
Vom Handwerksbetrieb über Pflegeeinrichtungen und Kitas bis zum Industrieunternehmen. Die fachliche Leitung liegt bei Constantin Neubert, Geschäftsführer, Sicherheitsingenieur und Brandschutzbeauftragter.
„Ein wirklich engagierter und kompetenter Berater. Die Kommunikation war von Anfang an freundlich, unkompliziert und professionell. Er hat sich viel Zeit genommen, um auf unsere Wünsche und Bedürfnisse einzugehen, und hatte immer schnelle und passende Lösungen parat.“
Doreen N., Google-Rezension
Häufige Fragen
Fragen zum externen Brandschutzbeauftragten
Ist ein Brandschutzbeauftragter Pflicht?
Nicht für jeden Betrieb. Die Pflicht kann sich aus der Baugenehmigung, aus Vorschriften für Sonderbauten, aus einer behördlichen Anordnung oder aus Vorgaben des Versicherers ergeben. Wir prüfen das gern anhand Ihrer Unterlagen.
Darf der Brandschutzbeauftragte extern sein?
Ja. Die Aufgaben können auch einem externen Brandschutzbeauftragten übertragen werden. Wichtig sind eine klare schriftliche Aufgabenbeschreibung und ausreichende Präsenz im Betrieb.
Was ist der Unterschied zwischen Brandschutzbeauftragtem und Brandschutzhelfer?
Brandschutzhelfer nach ASR A2.2 unterstützen im Ernstfall bei der Bekämpfung von Entstehungsbränden und bei der Evakuierung. Der Brandschutzbeauftragte berät den Arbeitgeber, organisiert den betrieblichen Brandschutz und hält ihn aktuell.
Wie oft finden Begehungen statt?
Den Rhythmus legen wir nach Brandgefährdung, Größe und Auflagen gemeinsam fest und halten ihn im Vertrag fest.
Was kostet ein externer Brandschutzbeauftragter?
Das hängt von Gebäuden, Nutzung und Begehungsrhythmus ab. Nach einem kurzen Gespräch erhalten Sie ein transparentes Angebot ohne versteckte Kosten.
Anfrage
Angebot für Ihren Brandschutzbeauftragten anfordern
Nennen Sie uns kurz Ihren Betrieb und den Anlass. Wir melden uns persönlich mit einem Angebot oder einem Rückruf. Lieber direkt? Telefon 0176 2422 4048.

