Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen
Ihre Gefährdungsbeurteilung, vollständig erstellt und prüffest dokumentiert
Sie wissen, dass die Gefährdungsbeurteilung Pflicht ist, aber im Tagesgeschäft fehlt die Zeit. Wir erstellen sie für Sie direkt in Ihrem Betrieb, mit konkreten Maßnahmen, Verantwortlichen und Fristen. Sie erhalten ein fertiges Dokument, das Sie bei Berufsgenossenschaft und Aufsichtsbehörde vorlegen können.
Über 90 betreute Betriebe · 8 Berufsgenossenschaften · Persönliche Antwort, meist noch am selben Werktag

Kennen Sie das?
Die Gefährdungsbeurteilung liegt seit Monaten auf dem Stapel
- Die vorhandene Gefährdungsbeurteilung ist veraltet oder besteht nur aus einer ausgefüllten Vorlage.
- Die Berufsgenossenschaft oder die Aufsichtsbehörde hat sich angekündigt.
- Nach einem Arbeitsunfall wird nach der Dokumentation gefragt.
- Psychische Belastung, Gefahrstoffe oder Mutterschutz sind bisher nicht beurteilt.
- Im Betrieb hat niemand die Zeit, sich in die Vorschriften einzuarbeiten.
Dann übernehmen wir das für Sie. Sie stellen uns einen Ansprechpartner und einen Termin, den Rest erledigen wir.
Was Sie bekommen
Eine Gefährdungsbeurteilung, die zu Ihrem Betrieb passt
- Begehung aller Arbeitsbereiche und Gespräche mit Führungskräften und Beschäftigten vor Ort
- Beurteilung je Arbeitsbereich und Tätigkeit mit nachvollziehbarer Risikobewertung
- Maßnahmenplan mit Verantwortlichen und Fristen
- Auf Wunsch psychische Belastung, Gefahrstoffe, Biostoffe und Mutterschutz
- Betriebsanweisungen und Unterweisungsunterlagen passend zur Beurteilung
- Druckfertiges Dokument zur Unterschrift und auf Wunsch die regelmäßige Fortschreibung durch uns
Ablauf
In drei Schritten zur fertigen Gefährdungsbeurteilung
- Anfrage und kurzes Gespräch: Wir klären Betriebsgröße, Tätigkeiten und vorhandene Unterlagen. Sie erhalten ein transparentes Angebot ohne versteckte Kosten.
- Termin vor Ort: Wir begehen Ihren Betrieb und sprechen mit den Verantwortlichen. Bestehende Unterlagen beziehen wir ein.
- Übergabe: Sie erhalten die fertige Gefährdungsbeurteilung mit Maßnahmenplan, und wir besprechen gemeinsam die nächsten Schritte.
Rechtssicher nach Vorschrift
Ihre Pflichten, nachweisbar erfüllt
Die Gefährdungsbeurteilung fordert § 5 Arbeitsschutzgesetz, ihre Dokumentation § 6 Arbeitsschutzgesetz. Sie umfasst ausdrücklich auch die psychische Belastung bei der Arbeit. Ergänzende Anforderungen ergeben sich unter anderem aus der Arbeitsstättenverordnung, der Betriebssicherheitsverordnung, der Gefahrstoffverordnung und dem Mutterschutzgesetz. Wir arbeiten nach diesen Vorgaben und nach den Regeln Ihrer Berufsgenossenschaft.
Wir betreuen Betriebe der Berufsgenossenschaften BG BAU, BG ETEM, BGHM, BGHW, BGW, BGN, BG RCI und VBG.
Vertrauen
Über 90 Betriebe vertrauen auf unsere Betreuung
Vom Handwerksbetrieb über Pflegedienste und Praxen bis zum Industrieunternehmen. Die fachliche Leitung liegt bei Constantin Neubert, Geschäftsführer und Sicherheitsingenieur.
„Die Zusammenarbeit mit Herr Neubert kann ich nur empfehlen. In unseren Gesprächen ist er immer sehr sympathisch, freundlich und lösungsorientiert. Herr Neubert ist wissbegierig seine Kunden im Bereich der Arbeitssicherheit zu schützen und umfassend zu beraten. Diese professionelle Zusammenarbeit schätze ich sehr.“
Frederike R., Google-Rezension
Häufige Fragen
Fragen zur Gefährdungsbeurteilung
Was kostet es, die Gefährdungsbeurteilung erstellen zu lassen?
Das hängt von der Zahl der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten ab. Nach einem kurzen Gespräch erhalten Sie ein transparentes Angebot ohne versteckte Kosten.
Brauche ich als kleiner Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Die Pflicht nach § 5 Arbeitsschutzgesetz gilt ab dem ersten Beschäftigten, und die Dokumentationspflicht nach § 6 Arbeitsschutzgesetz gilt unabhängig von der Zahl der Beschäftigten.
Wir haben schon eine Gefährdungsbeurteilung. Können Sie diese überarbeiten?
Ja. Wir prüfen Ihre vorhandenen Unterlagen, ergänzen fehlende Bereiche und bringen sie auf den aktuellen Stand.
Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Eine feste Frist schreibt das Arbeitsschutzgesetz nicht vor. Die Beurteilung ist zu überprüfen und anzupassen, wenn sich die Arbeitsbedingungen ändern, etwa durch neue Maschinen, Stoffe oder Verfahren, sowie nach Arbeitsunfällen oder bei neuen Erkenntnissen.
Muss ich dafür eine dauerhafte Betreuung abschließen?
Nein. Sie können die Gefährdungsbeurteilung als Einzelleistung beauftragen. Wenn Sie möchten, übernehmen wir anschließend auch die laufende Betreuung als Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Wie schnell können Sie starten?
In der Regel innerhalb weniger Tage. Den Termin vor Ort stimmen wir direkt mit Ihnen ab.
Anfrage
Angebot für Ihre Gefährdungsbeurteilung anfordern
Nennen Sie uns kurz Ihren Betrieb und die Zahl der Beschäftigten. Wir melden uns persönlich mit einem Angebot oder einem Rückruf. Lieber direkt? Telefon 0176 2422 4048.

