Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb? Regeln nach ASR A2.2

Brandschutzhelfer bei einer praktischen Löschübung mit Feuerlöscher im Rahmen einer Brandschutzhelfer-Ausbildung.

Ein Entstehungsbrand lässt sich in den ersten Minuten oft noch mit einem Feuerlöscher beherrschen. Voraussetzung ist, dass jemand in der Nähe ist, der weiß, was zu tun ist. Deshalb müssen Arbeitgeber eine ausreichende Zahl von Brandschutzhelfern ausbilden. Wir erklären, wie viele es sein müssen, was die Ausbildung umfasst und worauf Sie achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitgeber müssen Beschäftigte benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen (§ 10 Abs. 2 ArbSchG).
  • Nach ASR A2.2 ist ein Anteil von 5 Prozent der Beschäftigten in der Regel ausreichend.
  • Bei erhöhter Brandgefährdung, vielen anwesenden Personen oder großer räumlicher Ausdehnung können mehr Brandschutzhelfer erforderlich sein.
  • Schichtbetrieb, Urlaub, Krankheit und Fortbildung sind bei der Planung zu berücksichtigen.
  • Zur Ausbildung gehört eine praktische Löschübung. Eine Wiederholung wird in Abständen von 3 bis 5 Jahren empfohlen.

Rechtsgrundlage

Nach § 10 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, der Brandbekämpfung und der Evakuierung übernehmen. Die Arbeitsstättenverordnung verlangt Maßnahmen gegen Brände. Wie das umgesetzt werden kann, beschreibt die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ in Abschnitt 7.3. Wer die ASR einhält, kann davon ausgehen, die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung zu erfüllen.

So berechnen Sie die Zahl der Brandschutzhelfer

Die Zahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Als Ausgangswert nennt die ASR A2.2 einen Anteil von 5 Prozent der Beschäftigten. Mehr Brandschutzhelfer können nötig sein, zum Beispiel:

  • in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, etwa bei offenem Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten, bei Schweiß- und Schleifarbeiten oder in Lagern mit hoher Brandlast
  • wenn sich viele Personen im Betrieb aufhalten, etwa Kundschaft, Patientinnen und Patienten oder Besuchende
  • bei großer räumlicher Ausdehnung, etwa auf weitläufigen Betriebsgeländen oder in mehreren Gebäuden

Entscheidend ist, dass zu jeder Betriebszeit genügend Brandschutzhelfer anwesend sind. Die ASR verlangt deshalb, Schichtbetrieb, Fortbildung, Urlaub und Krankheit einzuplanen.

BeispielRechnungUnsere Empfehlung
Büro mit 18 Beschäftigten18 × 5 % = 0,9mindestens 2, damit bei Urlaub oder Krankheit jemand da ist
Handwerksbetrieb mit 40 Beschäftigten, davon viele auf Baustellen40 × 5 % = 2je Standort und Baustellenteam mindestens eine ausgebildete Person
Produktion mit 120 Beschäftigten in zwei Schichten120 × 5 % = 6in jeder Schicht mindestens 3, bei erhöhter Brandgefährdung mehr

Die Empfehlungen in der rechten Spalte sind unsere fachliche Einschätzung aus der Praxis. Die verbindliche Zahl legen Sie in Ihrer Gefährdungsbeurteilung fest.

Was die Ausbildung umfassen muss

Brandschutzhelfer brauchen nach ASR A2.2 eine fachkundige Unterweisung. Sie umfasst:

  • Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
  • Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall

Praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehören ausdrücklich dazu. Eine reine Theorieschulung reicht also nicht aus. Den Rahmen für Inhalte und Ablauf der Ausbildung beschreibt die DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer“.

Wie oft die Ausbildung wiederholt werden sollte

Die ASR A2.2 und die DGUV Information 205-023 empfehlen, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen, etwa neuen Gebäuden, Verfahren oder Löscheinrichtungen, sind kürzere Abstände sinnvoll. Unabhängig davon müssen alle Beschäftigten mindestens einmal jährlich zum Verhalten im Brandfall unterwiesen werden (§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1).

Was sich 2025 an der ASR A2.2 geändert hat

Die ASR A2.2 wurde im Mai 2025 zum dritten Mal geändert (GMBl 2025, S. 365). Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wurden dabei die Begriffsbestimmung und der Abschnitt zu Brandschutzbeauftragten gestrichen und in einem Hinweis zu den organisatorischen Brandschutzmaßnahmen zusammengefasst. Die Regeln zu Brandschutzhelfern in Abschnitt 7.3 sind davon nicht betroffen. Anderslautende Angaben zu neuen Wiederholungsfristen, die im Internet kursieren, finden in der Bekanntmachung der BAuA keine Grundlage.

Häufige Fragen

Braucht auch ein kleiner Betrieb Brandschutzhelfer?

Ja. Die Pflicht, Beschäftigte für die Brandbekämpfung zu benennen, gilt unabhängig von der Betriebsgröße. Auch in kleinen Betrieben sollte immer mindestens eine ausgebildete Person anwesend sein.

Kann der Unternehmer selbst Brandschutzhelfer sein?

Ja, der Unternehmer kann die Aufgabe selbst übernehmen, wenn er entsprechend ausgebildet ist. Er muss aber auch bei Abwesenheit für eine Vertretung sorgen.

Wie lange dauert eine Brandschutzhelfer-Ausbildung?

Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil mit Löschübung und dauert in der Praxis meist einen halben Tag. Den inhaltlichen Rahmen gibt die DGUV Information 205-023 vor.

Quellen

Über den Autor: Constantin Neubert ist Sicherheitsingenieur, Brandschutzbeauftragter und Inhaber von Arbeitssicherheit Neubert mit Standorten in Clausthal-Zellerfeld und Hannover.

Wir bilden Ihre Brandschutzhelfer aus, mit praktischer Löschübung, auf Wunsch direkt in Ihrem Betrieb. Mehr zum betrieblichen Brandschutz oder Schulung anfragen.

Stand: 28. September 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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