Kurz beantwortet: Das Unternehmermodell, in der DGUV Vorschrift 2 „alternative betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“ genannt, steht Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten offen, wenn die Unternehmerin oder der Unternehmer aktiv im Betrieb mitarbeitet und die Berufsgenossenschaft dieses Modell anbietet. Es ersetzt feste Einsatzzeiten durch eigene Schulungen, eine selbst verantwortete Gefährdungsbeurteilung und eine Betreuung nur bei bestimmten Anlässen. Wer wenig Zeit hat, mit erhöhten Gefährdungen arbeitet oder wächst, fährt mit der Regelbetreuung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit meist sicherer und am Ende oft nicht teurer.
Stand: Oktober 2026. Die DGUV Vorschrift 2 wird seit 2025 von den Unfallversicherungsträgern schrittweise in einer Neufassung in Kraft gesetzt. Jede Berufsgenossenschaft legt die Einzelheiten in ihrer eigenen Fassung fest. Die Beispiele in diesem Beitrag stammen aus den Fassungen der BG Holz und Metall (BGHM) und der BG Handel und Warenlogistik (BGHW). Maßgeblich für Ihren Betrieb ist immer die Fassung Ihrer Berufsgenossenschaft. Hat sie die Neufassung noch nicht in Kraft gesetzt, gilt die bisherige Fassung mit teilweise anderen Schwellenwerten. Einen Überblick über alle Änderungen gibt unser Beitrag zur Neufassung der DGUV Vorschrift 2.
Welche Betreuungsformen kennt die DGUV Vorschrift 2?
Jeder Arbeitgeber muss nach dem Arbeitssicherheitsgesetz eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt schriftlich bestellen. Wie umfangreich diese Betreuung ausfällt, regelt die DGUV Vorschrift 2. Sie unterscheidet nach der Zahl der Beschäftigten und nach der Rolle der Unternehmensleitung:
| Betreuungsform | Für wen | Kern der Betreuung |
|---|---|---|
| Regelbetreuung nach Anlage 1 | Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten | Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und Betreuung bei besonderen Anlässen |
| Regelbetreuung nach Anlage 2 | Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten | Feste Einsatzzeiten der Grundbetreuung und ein betriebsspezifischer Teil |
| Alternative Betreuung nach Anlage 3 (Unternehmermodell) | Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten, wenn die Unternehmensleitung aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden ist | Schulung der Unternehmensleitung, eigene Gefährdungsbeurteilung, Betreuung bei Anlässen |
| Kompetenzzentrum nach Anlage 4 | Kleinbetriebe, nur bei Berufsgenossenschaften, die dieses Modell anbieten | Betreuung über ein Kompetenzzentrum des Unfallversicherungsträgers |
Teilzeitkräfte zählen bei den Schwellenwerten anteilig: bis 20 Wochenstunden mit 0,5, über 20 bis 30 Stunden mit 0,75 und über 30 Stunden mit 1,0. Zugrunde gelegt wird dabei der Jahresdurchschnitt. Allerdings bietet nicht jede Berufsgenossenschaft alle Modelle an. Die BGHM etwa hat in ihrer Fassung das Kompetenzzentrum nach Anlage 4 nicht übernommen und lässt das Unternehmermodell für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten zu. Die BGHW sieht das Unternehmermodell dagegen für Betriebe mit mehr als 20 und bis zu 50 Beschäftigten vor und für kleinere Betriebe das Kompetenzzentrum.
So funktioniert das Unternehmermodell
Im Unternehmermodell übernimmt die Unternehmerin oder der Unternehmer einen großen Teil der Steuerung selbst. Die Vorschrift verlangt dafür drei Dinge.
1. Schulung und regelmäßige Fortbildung
Zunächst sind Motivations- und Informationsmaßnahmen mit branchenneutralen und branchenspezifischen Inhalten zu absolvieren, jeweils mit Wirksamkeitskontrolle. Danach folgt eine Fortbildung im Abstand von höchstens fünf Jahren. Zwei Beispiele zeigen, wie unterschiedlich der Umfang ausfällt:
- BGHM: 8 Lehreinheiten Motivation und branchenneutrale Information als Präsenzmaßnahme, dazu 8 bis 24 Lehreinheiten branchenspezifische Information als Präsenz oder Selbstlernphase, zu absolvieren innerhalb von zwei Jahren. Danach mindestens 4 Lehreinheiten Fortbildung im Abstand von höchstens fünf Jahren.
- BGHW: 16 Lerneinheiten als Seminar und Selbstlernmaßnahme innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens, danach mindestens 4 Lerneinheiten Fortbildung im Abstand von höchstens fünf Jahren.
Die Teilnahme muss die Unternehmensleitung außerdem selbst wahrnehmen. Eine Vertretung durch Beschäftigte ist in diesem Modell daher nicht vorgesehen.
2. Eigene Gefährdungsbeurteilung
Nach der Schulung erstellt die Unternehmensleitung die Gefährdungsbeurteilung, soweit erforderlich unter Einschaltung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Betriebsarztes mit branchenspezifischen Kenntnissen. Auf dieser Grundlage entscheidet sie anschließend selbst, wann und in welchem Umfang externe Betreuung nötig ist.
3. Betreuung bei besonderen Anlässen
Auch im Unternehmermodell besteht die Pflicht, sich bei besonderen Anlässen durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt betreuen zu lassen. Die Vorschrift nennt unter anderem:
- Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen
- Einführung neuer Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe oder Arbeitsverfahren mit erhöhtem Gefährdungspotenzial
- Gestaltung neuer Arbeitsplätze und Abläufe
- Tätigkeit von Personen mit besonderem Schutzbedürfnis, insbesondere Schwangere, Stillende und Jugendliche
- Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten
- Erstellung von Notfall- und Alarmplänen
- grundlegende Umgestaltung von Arbeitszeit- und Schichtsystemen
- Auftreten von Gewaltübergriffen und Häufung gesundheitlicher Probleme
Zudem müssen im Betrieb drei Nachweise zur Einsicht durch die Aufsicht bereitliegen: die Teilnahmenachweise der Schulungen und Fortbildungen, die aktuelle Gefährdungsbeurteilung und die Berichte der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes über ihre Einsätze. Wer seine Pflichten im Unternehmermodell nicht erfüllt, fällt nach der Vorschrift automatisch in die Regelbetreuung zurück.
So funktioniert die Regelbetreuung mit externer Fachkraft
Bei mehr als 20 Beschäftigten besteht die Regelbetreuung aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil. Die Grundbetreuung hat feste Einsatzzeiten, die sich nach der Betreuungsgruppe Ihres Betriebs richten. Die Zuordnung ergibt sich dabei aus dem Wirtschaftszweig.
| Betreuungsgruppe | Einsatzzeit der Grundbetreuung |
|---|---|
| Gruppe I | 2,5 Stunden je Beschäftigtem und Jahr |
| Gruppe II | 1,5 Stunden je Beschäftigtem und Jahr |
| Gruppe III | 0,5 Stunden je Beschäftigtem und Jahr |
Diese Zeiten gelten gemeinsam für die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt. Jeder der beiden muss mindestens 20 Prozent erhalten. In der Praxis entfällt der größere Teil meist auf die Fachkraft für Arbeitssicherheit, häufig rund 80 Prozent, während der Betriebsarzt den Mindestanteil von 20 Prozent erhält. Eine feste Aufteilung schreibt die Vorschrift allerdings nicht vor. Bei hohen gesundheitlichen Belastungen, etwa in der Pflege, kann der betriebsärztliche Anteil deshalb auch höher liegen. Wegezeiten zählen dagegen nicht.
Der betriebsspezifische Teil ist kein Nullposten
Zur Grundbetreuung kommt der betriebsspezifische Teil hinzu. Der Unternehmer muss ihn mit Beratung durch Fachkraft und Betriebsarzt ermitteln, schriftlich oder elektronisch vereinbaren und regelmäßig überprüfen. Einen festen Mindestwert nennt die Vorschrift nicht. Ein betriebsspezifischer Teil von null Stunden ist in der Praxis trotzdem kaum begründbar. Die arbeitsmedizinische Vorsorge gehört nach der Vorschrift ausdrücklich zum betriebsspezifischen Teil. Außerdem fallen neue Maschinen, Umbauten, geänderte Abläufe oder neue Vorschriften in nahezu jedem Betrieb an. Die BGHM nennt in ihrer Fassung der DGUV Regel 100-002 dafür Richtwerte: 0,9 Stunden für die Fachkraft für Arbeitssicherheit und 0,4 Stunden für den Betriebsarzt je Beschäftigtem und Jahr.
Rechenbeispiel: Ein Betrieb mit 30 Beschäftigten in Betreuungsgruppe II kommt auf 30 mal 1,5, also 45 Stunden Grundbetreuung im Jahr. Bei der üblichen Aufteilung entfallen davon 36 Stunden auf die Fachkraft für Arbeitssicherheit und 9 Stunden auf den Betriebsarzt. Mit den Richtwerten der BGHM für den betriebsspezifischen Teil kommen weitere 27 Stunden für die Fachkraft und 12 Stunden für den Betriebsarzt hinzu. Insgesamt ergeben sich damit rund 63 Stunden Fachkraft und 21 Stunden Betriebsarzt im Jahr. Der tatsächliche Bedarf hängt dabei immer von Ihrem Betrieb ab.
Ein Teil der Betreuung darf digital erfolgen, wenn die Fachkraft den Betrieb durch eine Erstbegehung kennt. Den Höchstanteil legt allerdings die Berufsgenossenschaft fest. In der Fassung der BGHM ist es bis zu ein Drittel der Leistungen, in der Fassung der BGHW bis zu 50 Prozent.
Unternehmermodell oder Fachkraft für Arbeitssicherheit: Vor- und Nachteile
| Kriterium | Unternehmermodell | Regelbetreuung mit externer Fachkraft |
|---|---|---|
| Zeitaufwand der Unternehmensleitung | Hoch: Schulungen, Fortbildungen, eigene Gefährdungsbeurteilung, eigenes Erkennen von Anlässen | Gering: Die Fachkraft bereitet vor, begeht, dokumentiert und erinnert an Fristen |
| Laufende Kosten | Keine festen Einsatzzeiten, aber Kosten bei jedem Anlass und für die eigene Arbeitszeit | Planbare Einsatzzeiten nach Vereinbarung |
| Fachliche Tiefe | Hängt vom Wissen der Unternehmensleitung ab | Fachkraft mit Branchenerfahrung und laufender Fortbildung |
| Sicherheit bei Kontrollen | Lücken fallen oft erst bei einer Besichtigung auf, im Zweifel Rückfall in die Regelbetreuung | Laufende Dokumentation und Jahresbericht der Fachkraft |
| Reaktion auf Unfälle und Veränderungen | Die Unternehmensleitung muss den Anlass erkennen und dann eine Fachkraft suchen | Feste Ansprechperson, die den Betrieb bereits kennt |
| Wachstum | Ab 51 Beschäftigten endet das Modell, ein Wechsel wird nötig | Wächst ohne Systemwechsel mit |
| Verantwortung | Bleibt beim Unternehmer | Bleibt beim Unternehmer, wird aber fachlich abgesichert |
Ein Punkt wird häufig missverstanden: Die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit trägt nach dem Arbeitsschutzgesetz in jedem Modell der Arbeitgeber. Die externe Fachkraft übernimmt diese Verantwortung nicht, sie sorgt aber dafür, dass die Entscheidungen auf einer fachlich sauberen Grundlage stehen und nachweisbar sind.
Die unterschätzten Kosten des Unternehmermodells
Auf den ersten Blick wirkt das Unternehmermodell günstiger, weil feste Einsatzzeiten entfallen. In der Praxis kommen drei Posten hinzu, die selten eingerechnet werden:
- Ihre eigene Arbeitszeit: Bei der BGHM sind es 16 bis 32 Lehreinheiten in den ersten zwei Jahren, danach regelmäßige Fortbildungen. Dazu kommen die Erstellung und Pflege der Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Betriebsanweisungen und Prüffristen.
- Anlässe kosten trotzdem Geld: Eine neue Maschine, ein Umbau, eine Schwangerschaft oder ein Arbeitsunfall erfordern ohnehin eine Fachkraft. Wer dann erst suchen muss, zahlt deshalb oft mehr und wartet länger.
- Das Risiko des Rückfalls: Wird eine Fortbildungsfrist versäumt oder fehlt die aktuelle Gefährdungsbeurteilung, gilt automatisch die Regelbetreuung. Dann muss sie kurzfristig organisiert werden, häufig gerade dann, wenn die Aufsicht schon im Haus war.
Für wen eignet sich welches Modell?
Das Unternehmermodell kann passen, wenn
- Ihr Betrieb dauerhaft deutlich unter 50 Beschäftigten bleibt,
- Sie selbst täglich im Betrieb mitarbeiten und sich gern mit Arbeitsschutz beschäftigen,
- die Gefährdungen überschaubar sind und sich selten ändern,
- Sie die Schulungstage fest einplanen können.
Die Regelbetreuung mit externer Fachkraft ist meist die bessere Wahl, wenn
- Ihr Betrieb Maschinen, Krane, Stapler, Gefahrstoffe oder Arbeiten in der Höhe einsetzt,
- Sie im Gesundheitsdienst oder in der Pflege mit Infektionsgefahren, Schichtarbeit und psychischer Belastung arbeiten,
- Ihr Betrieb wächst oder mehrere Standorte hat,
- Ihnen die Zeit für Schulungen, Dokumentation und Fristen fehlt,
- Auftraggeber, Versicherer oder Zertifizierungen einen nachvollziehbaren Arbeitsschutz verlangen.
Zwei typische Beispiele
Metallbaubetrieb mit 28 Beschäftigten: Der Inhaber hat das Unternehmermodell gewählt, ist aber überwiegend auf Baustellen und bei Kunden unterwegs. Eine neue Abkantpresse und ein Wechsel auf ein Zweischichtsystem sind zwei Anlässe im selben Jahr, die Gefährdungsbeurteilung ist drei Jahre alt. Mit der Regelbetreuung übernimmt eine Fachkraft die Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung, die Unterweisungen an der neuen Maschine und die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen. Dadurch gewinnt der Inhaber Zeit und hat eine feste Ansprechperson.
Ambulanter Pflegedienst mit 35 Beschäftigten: Viele Teilzeitkräfte, wechselnde Touren, Hautbelastung, Heben und Tragen sowie gelegentliche Übergriffe durch Patienten. Hinzu kommen regelmäßig Schwangerschaften im Team, die jeweils eine anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz erfordern. Deshalb spricht hier fast alles für eine Regelbetreuung, weil die Anlässe nicht die Ausnahme, sondern der Alltag sind.
So gelingt der Wechsel in die Regelbetreuung
- Beschäftigtenzahl mit Teilzeitanteilen ermitteln und Betreuungsgruppe klären.
- Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt schriftlich bestellen.
- Erstbegehung durchführen und die vorhandene Gefährdungsbeurteilung prüfen.
- Grundbetreuung und betriebsspezifischen Teil schriftlich oder elektronisch vereinbaren.
- Beschäftigte über die Art der Betreuung und die bestellten Personen informieren.
Mehr zum Leistungsumfang finden Sie auf unserer Seite Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Schwerpunkte für Ihre Branche haben wir unter Arbeitssicherheit nach Branchen zusammengestellt, zum Beispiel für Metall und Industrie und für Pflege und Soziales. Wenn die Gefährdungsbeurteilung zuerst auf den aktuellen Stand muss, hilft Ihnen unsere Seite Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen.
Häufige Fragen
Für welche Betriebe ist das Unternehmermodell zulässig?
Für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten, wenn die Unternehmerin oder der Unternehmer aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden ist und die zuständige Berufsgenossenschaft das Modell in ihrer Fassung der DGUV Vorschrift 2 vorsieht. Teilzeitkräfte werden anteilig gezählt.
Brauche ich im Unternehmermodell trotzdem eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Ja. Bei besonderen Anlässen, etwa neuen Maschinen, Umbauten, Unfällen oder der Beschäftigung von Schwangeren, müssen Sie sich durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt betreuen lassen. Feste Einsatzzeiten entfallen, die Betreuung selbst nicht.
Wie viel Zeit kostet das Unternehmermodell?
Das legt jede Berufsgenossenschaft selbst fest. Bei der BGHM sind es 8 Lehreinheiten Motivation und Information sowie 8 bis 24 Lehreinheiten branchenspezifische Information innerhalb von zwei Jahren, danach mindestens 4 Lehreinheiten Fortbildung im Abstand von höchstens fünf Jahren. Hinzu kommt die eigene Arbeit an der Gefährdungsbeurteilung.
Was passiert, wenn ich eine Fortbildung versäume?
Erfüllt der Unternehmer seine Pflichten im Unternehmermodell nicht, unterliegt sein Betrieb nach der DGUV Vorschrift 2 der Regelbetreuung. Dann müssen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt mit den festen Einsatzzeiten bestellt werden.
Wie viele Stunden Betreuung brauche ich in der Regelbetreuung?
Bei mehr als 20 Beschäftigten ergibt sich die Grundbetreuung aus der Zahl der Beschäftigten mal 2,5, 1,5 oder 0,5 Stunden pro Jahr, je nach Betreuungsgruppe. Fachkraft und Betriebsarzt erhalten davon jeweils mindestens 20 Prozent, in der Praxis die Fachkraft meist rund 80 Prozent. Hinzu kommt der betriebsspezifische Teil, den der Unternehmer ermitteln muss und der in der Praxis kaum null sein kann. Die BGHM nennt dafür Richtwerte von 0,9 Stunden für die Fachkraft und 0,4 Stunden für den Betriebsarzt je Beschäftigtem und Jahr.
Kann die Betreuung auch digital stattfinden?
Teilweise. Grundsätzlich wird in Präsenz betreut. Ist der Betrieb durch eine Erstbegehung bekannt, darf ein Teil der Leistungen digital erbracht werden. Den Höchstanteil legt die Berufsgenossenschaft fest, bei der BGHM bis zu ein Drittel, bei der BGHW bis zu 50 Prozent.
Ihre Ansprechpartner für die Regelbetreuung
Die Arbeitssicherheit Neubert GmbH übernimmt die sicherheitstechnische Regelbetreuung für Betriebe im Umkreis von rund 120 Kilometern um Hannover und Clausthal-Zellerfeld, vom Metall- und Handwerksbetrieb bis zur Pflegeeinrichtung. Für neue Betriebe haben wir ab Dezember 2026 zusätzliche Kapazitäten, insbesondere für Mitgliedsbetriebe der BGHM und der BGW. Wir prüfen gern unverbindlich, welches Modell für Ihren Betrieb sinnvoll ist, und stimmen uns mit Ihrem Betriebsarzt ab.

